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Vorschriften für Balkongeländer in Ihrem Bundesland

Geländer Praxistipps
Vorschriften für Balkongeländer in Ihrem Bundesland

Wenn Sie ein neues Balkongeländer planen, stehen Sie zwangsläufig vor der Frage: Welche Vorschriften gelten denn für mein Bundesland? Die Verordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland – gerade was Regelungen und Empfehlungen für den Schutz von Kindern angeht.

Welche Vorschriften für Balkongeländer für die einzelnen Bundesländer in Deutschland gelten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.


 

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Vorschriften für Balkongeländer in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt für Balkongeländer im privaten Bereich, dass die Höhe 0,90 m betragen muss, wenn die Absturzhöhe zwischen 1 m und 12 m liegt. Darüber hinaus müssen es 1,10 m sein.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier »

 

Vorschriften für Balkongeländer in Bayern

In Bayern muss sichergestellt werden, dass Kinder das Balkongeländer nicht überklettern können. Der TÜV Süd gibt eine Höhe von 0,90 m bei einer Absturzhöhe von 0,5 m bis 12 m vor. Bei einer Absturzhöhe ab 12 m müssen es 1,10 m sein.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Bayern finden Sie hier » 

 

Vorschriften für Balkongeländer in Hessen

Im privaten Bereich gilt für Balkongeländer in Hessen, dass bei einer Absturzhöhe zwischen 1 m bis 12 m die Höhe 0,90  betragen muss. Ist die Absturzhöhe höher als 12 m, müssen es 1,10 m sein.

Für den besseren Schutz von Kleinkindern gelten zudem folgende Vorschriften:

  • Öffnungen im Geländer dürfen nicht breiter als 12 cm sein
  • Zwischen Balkon und Geländer soll der lichte Abstand nicht mehr als 4 cm betragen.
  • Am oberen und unteren Ende des Geländers sollen Öffnungen nicht größer als 12 cm sein.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Hessen finden Sie hier »

 

Vorschriften für Balkongeländer in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist für den privaten Bereich eine Höhe von 0,90 m für das Balkongeländer vorgeschrieben – unabhängig von der Absturzhöhe. Der lichte Abstand zwischen Balkon und Geländer soll nicht mehr als 6 cm betragen.

Für Kleinkinder bis zu einem Alter von sechs Jahren gibt es gesonderte Regelungen, um einen höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten.

  • Zwischen horizontalen Stäben darf der Abstand bis 0,6 m nicht größer als 2 cm sein, darüber hinaus nicht größer als 12 cm.
  • Bei vertikalen Elementen soll der Abstand zueinander nicht größer als 12 cm sein. Hier möchte man vermeiden, dass Kinder den Kopf hindurchstecken können.
  • Unterhalb des Geländers sind maximal 12 cm lichtes Maß erlaubt.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Baden-Württemberg finden Sie hier »

 

Vorschriften für Balkongeländer in Niedersachsen

 Im privaten Bereich gilt in Niedersachsen für Balkongeländer, dass die Höhe 0,90 m betragen muss, wenn die Absturzhöhe zwischen 1m und 12 m beträgt. Darüber hinaus sind es 1,10 m.  

Für einen höheren Schutz von Kleinkindern gilt zudem:

  • Zwischen Balkon und Geländer darf der lichte Abstand nicht mehr als 6 cm betragen.
  • Alle Geländeröffnungen dürfen nicht höher als 12 cm sein, wenn die Breite mehr als 12 cm beträgt – und umgekehrt.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Niedersachsen finden Sie hier »

 

Vorschriften für Balkongeländer in Rheinland-Pfalz

 In Rheinland-Pfalz sind im privaten Bereich 0,90 m Höhe für das Balkongeländer vorgegeben, wenn die Absturzhöhe zwischen 1 m und 12 m liegt – ist die Absturzhöhe höher, sind es 1,10 m.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Rheinland-Pfalz finden Sie hier » 

 

Vorschriften für Balkongeländer in Sachsen

Auch in Sachsen gilt im privaten Raum für Balkongeländer, dass die Höhe 0,90 m betragen muss, wenn die Absturzhöhe zwischen 1 m und 12 m liegt – liegt die Absturzhöhe darüber, müssen es 1,10 m sein.

Um Kleinkinder besser zu schützen, und ein Überklettern des Geländers zu erschweren, gelten weiterhin folgende Angaben:

  • Zwischen Balkon und Geländer soll der lichte Abstand nicht mehr als 6 cm breit sein.
  • Der horizontale Abstand vertikaler Streben soll nicht größer als 12 cm sein.
  • Obere und untere Geländeröffnungen sollen nicht größer als 12 cm sein.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Sachsen finden Sie hier »

 

Vorschriften für Balkongeländer in Brandenburg

In Brandenburg gilt an Vorschriften für Balkongeländer im privaten Bereich, dass die Höhe 0,90 m betragen muss, wenn die Absturzhöhe zwischen 1 m und 12 m liegt.

Ab einer Absturzhöhe von 12 m müssen es 1,10 m sein.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Brandenburg finden Sie hier » 

 

Vorschriften für Balkongeländer in Berlin

In Berlin ist für den privaten Bereich eine Höhe von 0,90 m vorgegeben, wenn die Absturzhöhe zwischen 1 m und 12 m liegt. Ab einer Absturzhöhe von 12 m sind es 1,10 m.

Weiterhin gilt zum besseren Schutz von Kleinkindern:

  • Zwischen Balkon und Geländer darf der lichte Abstand nicht größer als 4 cm sein.
  • Alle Geländeröffnungen wie horizontale oder vertikale Streben dürfen nicht größer als 12 cm sein. So soll ein Überklettern erschwert werden.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Berlin finden Sie hier » 

 

Vorschriften für Balkongeländer in Thüringen

Auch für Balkongeländer in Thüringen gilt: Das Geländer muss 0,90 m hoch sein, wenn die Absturzhöhe zwischen 1 m und 12 liegt. Ist die Absturzhöhe höher, müssen es 1,10 m sein.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Thüringen finden Sie hier »

 

Vorschriften für Balkongeländer in Schleswig-Holstein

Auch in Schleswig-Holstein sind die Vorschriften für Balkongeländer im privaten Bereich klar: Liegt die Absturzhöhe zwischen 1 m und 12 m, muss die Geländerhöhe 0,90 m betragen. Ab einer Absturzhöhe von über 12 m muss das Geländer 1,10 m hoch sein.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Schleswig-Holstein finden Sie hier »

 

Vorschriften für Balkongeländer in Hamburg

Für Balkongeländer im privaten Bereich gelten in Hamburg folgende Vorschriften. Bei einer Absturzhöhe zwischen 1 m und 12 m ist eine Höhe von 0,90 m vorgeschrieben. Liegt die Absturzhöhe über 12 m sind 1,10 m vorgegeben.

Zum besseren Schutz von Kleinkindern gilt zudem:

  • Zwischen horizontalen Stäben darf der Abstand nicht größer als 4 cm sein, wenn die Geländerhöhe bis 0,7 m beträgt. Ist das Geländer höher, dürfen es nicht mehr als 12 cm sein.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Hamburg finden Sie hier »

 

Vorschriften für Balkongeländer in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gelten als Vorschriften für Balkongeländer, dass die Höhe 0,90 m betragen muss bei einer Absturzhöhe zwischen 1 m und 12 m. Ist die Absturzhöhe höher, müssen es 1,10 m sein.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier » 

 

Vorschriften für Balkongeländer in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gelten für Balkongeländer im privaten Bereich: Die Höhe muss 0,90 m betragen, wenn die Absturzhöhe zwischen 1 m und 12 m liegt. Wenn die Höhe darüber liegt, muss das Geländer 1,10 m hoch sein.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Sachsen-Anhalt finden Sie hier »

 

Vorschriften für Balkongeländer im Saarland

Auch im Saarland gilt für Balkongeländer im privaten Bereich: Die Höhe muss 0,90 m betragen, wenn die Absturzhöhe zwischen 1 m und 12 m liegt. Darüber hinaus muss die Geländerhöhe 1,10 m betragen.

Für einen höheren Schutz von Kleinkindern gilt zudem:

  • Geländeröffnungen sollen nicht breiter als 12 cm sein.
  • Zwischen dem Balkon und dem Geländer soll der lichte Abstand nicht mehr als 4 cm groß sein.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer im Saarland finden Sie hier »

 

Vorschriften für Balkongeländer in Bremen

In Bremen sind für Balkongeländer im privaten Bereich 0,90 m vorgeschrieben bei einer Absturzhöhe von 1m bis 12 m. Darüber muss die Höhe 1,10 betragen.

Für einen höheren Schutz von Kleinkindern gibt es zudem gesonderte Regelungen:

  • Zwischen horizontalen Stäben darf der Abstand nicht größer als 2 cm sein, wenn die Geländerhöhe bis 0,5 m beträgt.
  • Sämtliche Geländeröffnungen wie horizontale und vertikale Stäbe dürfen nicht mehr als 12 cm groß sein, um das Hindurchstecken des Kopfes zu verhindern.

Die ausführlichen Vorschriften für Balkongeländer in Bremen finden Sie hier » 


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Achtung: Dieser Ratgeber stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Um sicherzugehen, dass Ihr Balkongeländer den Vorschriften entspricht, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bauordnungsamt.

 

Titelbild: ©ELEO Express

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